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Entsprechungserklärung zum deutschen Corporate-Governance-Kodex nach § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2005/2006.

Vorstand und Aufsichtsrat der ricardo.de AG haben gemäß § 161 AktG die Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2005/2006 abgegeben.

Die ricardo.de AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Stand: 12. Juni 2006) mit den folgenden Ausnahmen:

  1. Von der in Punkt 2.3.3 Satz 3 des Kodex empfohlenen Bestellung eines gesonderten Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung wurde im Erklärungszeitraum auf Grund von Vereinfachungs- und Kostengesichtspunkten abgesehen. Vorbehaltlich entgegenstehender Wünsche, die ggf. von Aktionärsseite an die Gesellschaft herangetragen werden, wird beabsichtigt, auch für die nächste Hauptversammlung entsprechend zu verfahren.

  2. Die in Punkt 3.10 des Kodex enthaltene Empfehlung zu einem gesonderten Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens im Geschäftsbericht werden Vorstand und Aufsichtsrat insoweit umsetzen, als dass die vorliegende Entsprechenserklärung in den Geschäftsbericht aufgenommen werden wird. Dies entspricht der Verfahrensweise im Vorberichtsjahr.

  3. Nach Punkt 4.2.1 Satz 1 des Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen. Bis zum 30. Juni 2005 bestand der Vorstand der ricardo.de AG nur aus einer Person. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2005 bestellte der Aufsichtsrat jedoch zusätzlich eine zweite Person als Mitglied des Vorstandes, sodass seit diesem Zeitpunkt der Empfehlung des Corporate Governance Kodex entsprochen wird.

  4. Punkt 4.2.3 des Kodex empfiehlt fixe und variable Bestandteile der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Die Anstellungsverträge der zum Bilanzstichtag 31. März 2006 amtierenden Vorstände sehen auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten keine variablen Vergütungsbestandteile vor. Der Aufsichtsrat, der die Struktur des Vergütungssystems laufend überprüft, behält sich vor, auf eine Vereinbarung variabler Vergütungsbestandteile hinzuwirken, falls ihm dies zweckmäßig erscheint. Die Empfehlung an den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung zu informieren, wurde im Berichtszeitraum auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten nicht umgesetzt.

  5. Der Empfehlung in Punkt 4.2.5 des Kodex, einen gesonderten Vergütungsbericht im Rahmen des Corporate Governance Berichts zu erstatten, wurde für den Berichtszeitraum nicht gefolgt, da die entsprechenden Ausführungen in den Anhängen zum Jahres- und zum Konzernabschluss unter den gegebenen Umständen als ausreichend angesehen wurden.

  6. Die in den Punkten 5.1.2 Satz 6 bzw. 5.4.1 Satz 2 empfohlenen Festsetzungen von Altersgrenzen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden bisher nicht umgesetzt, da seitens der Gesellschaft in dieser Frage bisher keine Praxisrelevanz erkannt wurde. Dies gilt bis auf Weiteres auch für die Zukunft.

  7. Die in Punkt 5.3 des Kodex enthaltenen Empfehlungen zur Bildung von gesonderten Ausschüssen bzw. Gremien innerhalb des Aufsichtsrats, an welche einige weitere Punkte des Kodex, u.a. Punkt 4.2.2 und 5.2, anknüpfen, wurden aus Gründen der Zweckmäßigkeit bisher nicht umgesetzt, da der gegenwärtig amtierende Aufsichtsrat der Gesellschaft aus lediglich drei Mitgliedern, also der gesetzlichen Mindestzahl besteht. Insoweit ist eine Umsetzung dieser Empfehlung auch für die nähere Zukunft nicht zu erwarten.

  8. Auf der im Berichtszeitraum durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung am 16. August 2005 wurde der Aufsichtsrat der Gesellschaft neu gewählt. Die Wahl erfolgte entgegen der Empfehlung von Punkt 5.4.3 des Kodex als En-bloc-Wahl, und es wurden den Aktionären keine gesonderten Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gemacht. Dies erfolgte aus Vereinfachungsgründen und aus dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung der Hauptversammlung, zumal in personeller Hinsicht eine Wiederwahl der bisher amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgte und es keine Gegenkandidaten gab.

  9. Punkt 5.4.7 des Kodex empfiehlt neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Eine Umsetzung dieser Empfehlung, für die u.a. eine Satzungsänderung der Gesellschaft erforderlich wäre, erfolgte im Erklärungszeitraum nicht. Die ebenfalls in Punkt 5.4.7 empfohlene und dort näher spezifizierte Darstellung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht wurde im Erklärungszeitraum aus Vereinfachungsgründen nicht umgesetzt, zumal sich alle Einzelheiten der Vergütungsregelung unmittelbar aus § 14 der Satzung der Gesellschaft ergeben. Es ist beabsichtigt, diese Verfahrensweise beizubehalten, solange die Hauptversammlung keine entsprechende Satzungsänderung beschließt. Im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004/2005 (S. 28 des entsprechenden Geschäftsberichts) sind die tatsächlich gezahlten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für den maßgeblichen Zeitraum angegeben.

  10. Von der in Punkt 7.1.2 des Kodex enthaltenen Empfehlung, Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen, wurde hinsichtlich des Halbjahresberichtes zum 30. September 2005 abgewichen, indem dieser unter Einhaltung der gesetzlichen Frist in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. November 2005 und am gleichen Tag auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde. Grundsätzlich ist die Gesellschaft für die Zukunft bemüht, dieser Empfehlung des Kodex regelmäßig zu folgen.


  11. Die Empfehlung zu den Modalitäten der Auflistung der Unternehmensbeteiligungen in Punkt 7.1.4 des Kodex wurde im Berichtszeitraum im Konzernanhang (S. 36 des Geschäftsberichts für das Jahr 2004/2005) in dem dort angeführten Umfang umgesetzt. Die Gesellschaft hält dies im Hinblick auf die überschaubare Beteiligungsstruktur für hinreichend, wird jedoch für die Zukunft die Zweckmäßigkeit der Veröffentlichung einer gesonderten Liste prüfen.

Hamburg, den 29. September 2006

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat