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Vorstand und Aufsichtsrat der ricardo.de AG haben gemäß § 161 AktG die alljährliche Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben.
Die ricardo.de AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Stand: 14. Juni 2007, veröffentlicht im Elektronischen Bundesanzeiger am 20. Juli 2007) mit den folgenden Ausnahmen:
- Von der in Punkt 2.3.3 Satz 3 des Kodex empfohlenen
Bestellung eines gesonderten Vertreters für die
weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre
im Rahmen der Hauptversammlung wurde bisher auf
Grund von Vereinfachungs- und Kostengesichtspunkten
abgesehen. Vorbehaltlich entgegenstehender Wünsche,
die ggf. von Aktionärsseite an die Gesellschaft
herangetragen werden, wird beabsichtigt, auch für
die nächste Hauptversammlung entsprechend zu verfahren.
- Die in Punkt 3.10 des Kodex enthaltene Empfehlung
zu einem gesonderten Bericht über die Corporate
Governance des Unternehmens im Geschäftsbericht
wurde bisher in Form der Aufnahme der vorliegenden
Entsprechenserklärung in den Geschäftsbericht umgesetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, dieses
Verfahren auch zukünftig beizubehalten.
- Punkt 4.2.3 des Kodex empfiehlt fixe und variable
Bestandteile der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder.
Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen
der zum Bilanzstichtag 31. März 2008 amtierenden
Vorstände beinhalten auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten
keine variablen Vergütungsbestandteile. Der Aufsichtsrat,
der die Struktur des Vergütungssystems laufend überprüft,
behält sich vor, auf eine Vereinbarung variabler
Vergütungsbestandteile hinzuwirken, falls ihm dies
zweckmäßig erscheint.
- Die ebenfalls in Punkt 4.2.3 enthaltene Empfehlung
an den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Hauptversammlung
über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren
Veränderung zu informieren, wurde im Berichtszeitraum
auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten nicht
umgesetzt, zumal die Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt
werden. Vorbehaltlich entgegenstehender Wünsche
seitens der Aktionäre ist beabsichtigt, auch zukünftig
entsprechend zu verfahren.
- Der Empfehlung in Punkt 4.2.5 des Kodex, einen
gesonderten Vergütungsbericht im Rahmen des Corporate
Governance Berichts zu erstatten, wurde bisher nicht
gefolgt, da die entsprechenden Ausführungen in den
Anhängen zum Jahres- und zum Konzernabschluss unter
den gegebenen Umständen als ausreichend angesehen
wurden. Es ist beabsichtigt, weiterhin so zu verfahren,
zumal nach aktueller Gesetzeslage nunmehr auch im
Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems
zu erläutern sind.
- Die in den Punkten 5.1.2 Satz 6 bzw. 5.4.1 Satz
2 empfohlenen Festsetzungen von Altersgrenzen für
die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
wurden bisher nicht umgesetzt, da seitens der Gesellschaft
in dieser Frage bisher keine Praxisrelevanz erkannt
wurde. Dies gilt bis auf Weiteres auch für die Zukunft.
- Die in Punkt 5.3 des Kodex enthaltenen Empfehlungen
zur Bildung von gesonderten Ausschüssen bzw. Gremien
innerhalb des Aufsichtsrats, an welche einige weitere
Punkte des Kodex, u.a. Punkt 4.2.2 und 5.2, anknüpfen,
wurden bisher nicht umgesetzt, da der gegenwärtig
amtierende Aufsichtsrat der Gesellschaft aus lediglich
drei Mitgliedern, also der gesetzlichen Mindestzahl
besteht. Jedoch fungierten einzelne Mitglieder des
Aufsichtsrats als Berichterstatter zur Vorbereitung
von Beratungen und Beschlüssen, was sich als zweckmäßiges
Verfahren erwies und beibehalten werden soll. Insoweit
ist eine Umsetzung dieser Empfehlung auch für die
nähere Zukunft nicht zu erwarten.
- Entgegen der Empfehlung von Punkt 5.4.3 des Kodex
erfolgte die letzte Neuwahl des Aufsichtsrats in
der ordentlichen Hauptversammlung am 16. August
2005 als En-bloc-Wahl, und es wurden den Aktionären
keine gesonderten Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz
bekannt gegeben. Dies erfolgte aus Vereinfachungsgründen
und aus dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung
der Hauptversammlung, zumal in personeller Hinsicht
eine Wiederwahl der bisher amtierenden Aufsichtsratsmitglieder
erfolgte und es keine Gegenkandidaten gab. Vorbehaltlich
entgegenstehender Wünsche seitens der Aktionäre
beabsichtigt die Verwaltung, auch zukünftig entsprechend
zu verfahren.
- Punkt 5.4.7 des Kodex empfiehlt neben einer festen
auch eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats. Eine Umsetzung dieser Empfehlung,
für die u.a. eine entsprechende Satzungsänderung
der Gesellschaft erforderlich wäre, erfolgte bislang
nicht. Per Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung
vom 11. Mai 2007 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
unter Beibehaltung des Fixvergütungsmodells rückwirkend
für das gesamte Berichtsjahr und für die Zukunft
erhöht und sieht nunmehr eine jährliche Vergütung
von EUR 15.000,-- für jedes Mitglied des Aufsichtsrats
vor. Der stellvertretende Vorsitzende erhält wie
zuvor das Eineinhalbfache, der Vorsitzende das Doppelte
dieses Betrages. Die ebenfalls in Punkt 5.4.7 empfohlene
und dort näher spezifizierte Darstellung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate-Governance-Bericht
wurde im Erklärungszeitraum aus Vereinfachungsgründen
nicht umgesetzt, zumal sich alle Einzelheiten der
Vergütungsregelung unmittelbar aus § 14 der Satzung
der Gesellschaft ergeben. Zudem sind die tatsächlich
gezahlten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Anhang
zum Jahresabschluss bzw. Konzern-Abschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2007 (S. 40 bzw. 86 des entsprechenden
Geschäftsberichts) für den maßgeblichen Zeitraum
angegeben. Die Verwaltung beabsichtigt, auch weiterhin
entsprechend zu verfahren.
- Die in Punkt 7.1.2 des Kodex enthaltene Empfehlung,
Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums
öffentlich zugänglich zu machen, wurde hinsichtlich
des Halbjahresberichtes zum 30. September 2007 nicht
eingehalten. Gleiches gilt für die Empfehlung, den
Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende
öffentlich zugänglich zu machen. Grundsätzlich ist
die Gesellschaft für die Zukunft bemüht, dieser
Empfehlung des Kodex regelmäßig zu folgen.
- Die Empfehlung zu den Modalitäten der Auflistung
der Unternehmensbeteiligungen in Punkt 7.1.4 des
Kodex wurde im Berichtszeitraum im Anhang zum Jahresabschluss
bzw. Konzern-Abschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2007 (S. 41 bzw. 51 des entsprechenden
Geschäftsberichts) umgesetzt. Die Gesellschaft hält
dies im Hinblick auf die überschaubare Beteiligungsstruktur
für hinreichend, wird jedoch für die Zukunft die
Zweckmäßigkeit der Veröffentlichung einer gesonderten
Liste prüfen.
Hamburg, den 30. Juni 2008
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
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