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Entsprechungserklärung zum deutschen Corporate-Governance-Kodex nach § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2008/2009.

Vorstand und Aufsichtsrat der ricardo.de AG haben gemäß § 161 AktG die alljährliche Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben.

Die ricardo.de AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Stand: 6. Juni 2008, veröffentlicht im Elektronischen Bundesanzeiger am 8. August 2008) mit den folgenden Ausnahmen:

  1. Von der in Punkt 2.3.3 Satz 3 des Kodex empfohlenen Bestellung eines gesonderten Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung wurde bisher auf Grund von Vereinfachungs- und Kostengesichtspunkten abgesehen, zumal ein konkreter Bedarf hierfür bislang nicht erkannt werden konnte. Vorbehaltlich entgegenstehender Wünsche, die ggf. von Aktionärsseite an die Gesellschaft herangetragen werden, wird beabsichtigt, auch für die nächste Hauptversammlung entsprechend zu verfahren.

  2. Die in Punkt 3.10 des Kodex enthaltene Empfehlung zu einem gesonderten Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens im Geschäftsbericht wurde bisher in Form der Aufnahme der vorliegenden Entsprechenserklärung in den Geschäftsbericht umgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, dieses Verfahren auch zukünftig beizubehalten.

  3. Punkt 4.2.3 des Kodex empfiehlt fixe und variable Bestandteile der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der zum Bilanzstichtag 31. März 2009 amtierenden Vorstände beinhalten auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten keine variablen Vergütungsbestandteile. Der Aufsichtsrat, der die Struktur des Vergütungssystems laufend überprüft und sich hierbei jederzeit vorbehalten hat, auf eine Vereinbarung variabler Vergütungsbestandteile hinzuwirken, falls ihm dies zweckmäßig erscheint, hat jedoch nunmehr mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 mit dem Vorstandsmitglied Hartmut Heincke einen variablen Bar-Bestandteil seiner Gesamtvergütung vereinbart. Das andere Vorstandsmitglied Herr Heiner Kroke erhält gegenwärtig wie zukünftig keine gesonderte Vergütung für diese Tätigkeit.

  4. Die ebenfalls in Punkt 4.2.3 enthaltene Empfehlung an den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung zu informieren, wurde im Berichtszeitraum auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten nicht umgesetzt, zumal die Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen offen gelegt werden und im vorliegenden Fall eine vergleichsweise einfache Vergütungsstruktur besteht. Vorbehaltlich entgegenstehender Wünsche seitens der Aktionäre ist beabsichtigt, auch zukünftig entsprechend zu verfahren.

  5. Der Empfehlung in Punkt 4.2.5 des Kodex, einen gesonderten Vergütungsbericht im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts zu erstatten, wurde bisher nicht gefolgt, da die entsprechenden Ausführungen in den Anhängen zum Jahres- und zum Konzernabschluss unter den gegebenen Umständen als ausreichend angesehen wurden. Es ist beabsichtigt, weiterhin so zu verfahren, zumal nach aktueller Gesetzeslage nunmehr auch im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems zu erläutern sind und im vorliegenden Fall eine vergleichsweise einfache Vergütungsstruktur besteht.

  6. Die in den Punkten 5.1.2 Satz 6 bzw. 5.4.1 Satz 2 empfohlenen Festsetzungen von Altersgrenzen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden bisher nicht umgesetzt, da seitens der Gesellschaft in dieser Frage bisher keine Praxisrelevanz erkannt wurde. Dies gilt bis auf Weiteres auch für die Zukunft.

  7. Die in Punkt 5.3 des Kodex enthaltenen Empfehlungen zur Bildung von gesonderten Ausschüssen bzw. Gremien innerhalb des Aufsichtsrats, an welche einige weitere Punkte des Kodex, u.a. Punkt 4.2.2 und 5.2, anknüpfen, wurden bisher nicht umgesetzt, da der gegenwärtig amtierende Aufsichtsrat der Gesellschaft aus lediglich drei Mitgliedern, also der gesetzlichen Mindestzahl besteht. Jedoch fungierten einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats als Berichterstatter zur Vorbereitung von Beratungen und Beschlüssen, was sich als zweckmäßiges Verfahren erwies und beibehalten werden soll. Insoweit ist eine Umsetzung dieser Empfehlung auch für die nähere Zukunft nicht zu erwarten.

  8. Entgegen der Empfehlung von Punkt 5.4.3 des Kodex erfolgte die letzte Neuwahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember 2008 als En-bloc-Wahl. Dies erfolgte aus Vereinfachungsgründen und aus dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung der Hauptversammlung, zumal es keine Gegenkandidaten zum Wahlvorschlag des Aufsichtsrats gab. Vorbehaltlich entgegenstehender Wünsche seitens der Aktionäre beabsichtigt die Verwaltung, auch zukünftig entsprechend zu verfahren.

  9. Punkt 5.4.6 des Kodex empfiehlt neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Eine Umsetzung dieser Empfehlung, für die u.a. eine entsprechende Satzungsänderung der Gesellschaft erforderlich wäre, erfolgte bislang nicht. Die Satzung der Gesellschaft wurde in diesem Punkt letztmalig durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2007 geändert und sieht aktuell eine jährliche Vergütung von EUR 15.000,-- für jedes Mitglied des Aufsichtsrats vor. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Vorsitzende das Doppelte dieses Betrages.

    Die ebenfalls in Punkt 5.4.6 empfohlene und dort näher spezifizierte Darstellung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate-Governance-Bericht wurde im Erklärungszeitraum aus Vereinfachungsgründen nicht umgesetzt, zumal sich alle Einzelheiten der Vergütungsregelung unmittelbar aus § 14 der Satzung der Gesellschaft ergeben. Zudem sind die tatsächlich gezahlten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Anhang zum Jahresabschluss bzw. Konzern-Abschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 (S. 41 bzw. 91 des entsprechenden Geschäftsberichts) für den maßgeblichen Zeitraum angegeben. Die Verwaltung beabsichtigt, auch weiterhin entsprechend zu verfahren.

  10. Die in Punkt 7.1.2 des Kodex enthaltene Empfehlung, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen, wurde hinsichtlich des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. März 2008 nicht eingehalten, da die Gesellschaft einen längeren Zeitraum für dessen Erstellung benötigte. Gleiches gilt für die Empfehlung, Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen, hinsichtlich des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. September 2008. Grundsätzlich ist die Gesellschaft für die Zukunft bemüht, dieser Empfehlung des Kodex regelmäßig zu folgen.


  11. Die Empfehlung zu den Modalitäten der Auflistung der Unternehmensbeteiligungen in Punkt 7.1.4 des Kodex wurde im Berichtszeitraum im Anhang zum Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 (S. 42 bzw. 53 des entsprechenden Geschäftsberichts) umgesetzt. Die Gesellschaft hält dies im Hinblick auf die überschaubare Beteiligungsstruktur für hinreichend, wird jedoch für die Zukunft die Zweckmäßigkeit der Veröffentlichung einer gesonderten Liste prüfen.

Hamburg, den 30. Juni 2009

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat