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Hamburg, 24.01.2003 - Der Vorstand der ricardo.de
AG ist bei pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung
gekommen, dass bei der Gesellschaft ein Verlust wenigstens
in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Der Vorstand unternimmt entsprechend § 92 Abs. 1
AktG alle notwendigen Schritte und wird unverzüglich
eine Hauptversammlung zur Verlustanzeige einberufen.
Nach heutiger Einschätzung reichen die liquiden Mittel
der Gesellschaft weiterhin bis zum Erreichen der Gewinnzone
aus.
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