Entsprechungserklärung 2008/2009

Entsprechungserklärung
zum deutschen Corporate-Governance-Kodex nach § 161
AktG für das Geschäftsjahr 2008/2009.

Vorstand und Aufsichtsrat der ricardo.de AG haben gemäß § 161 AktG die alljährliche Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben.

Die ricardo.de AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Stand: 6. Juni 2008, veröffentlicht im Elektronischen Bundesanzeiger am 8. August 2008) mit den folgenden Ausnahmen:

  1. Von der in Punkt 2.3.3 Satz 3 des Kodex empfohlenen
    Bestellung eines gesonderten Vertreters für die
    weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre
    im Rahmen der Hauptversammlung wurde bisher auf
    Grund von Vereinfachungs- und Kostengesichtspunkten
    abgesehen, zumal ein konkreter Bedarf hierfür bislang
    nicht erkannt werden konnte. Vorbehaltlich entgegenstehender
    Wünsche, die ggf. von Aktionärsseite an die Gesellschaft
    herangetragen werden, wird beabsichtigt, auch für
    die nächste Hauptversammlung entsprechend zu verfahren.

  2. Die in Punkt 3.10 des Kodex enthaltene Empfehlung
    zu einem gesonderten Bericht über die Corporate
    Governance des Unternehmens im Geschäftsbericht
    wurde bisher in Form der Aufnahme der vorliegenden
    Entsprechenserklärung in den Geschäftsbericht umgesetzt.
    Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, dieses
    Verfahren auch zukünftig beizubehalten.

  3. Punkt 4.2.3 des Kodex empfiehlt fixe und variable
    Bestandteile der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder.
    Die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der
    zum Bilanzstichtag 31. März 2009 amtierenden Vorstände
    beinhalten auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten
    keine variablen Vergütungsbestandteile. Der Aufsichtsrat,
    der die Struktur des Vergütungssystems laufend überprüft
    und sich hierbei jederzeit vorbehalten hat, auf
    eine Vereinbarung variabler Vergütungsbestandteile
    hinzuwirken, falls ihm dies zweckmäßig erscheint,
    hat jedoch nunmehr mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009
    mit dem Vorstandsmitglied Hartmut Heincke einen
    variablen Bar-Bestandteil seiner Gesamtvergütung
    vereinbart. Das andere Vorstandsmitglied Herr Heiner
    Kroke erhält gegenwärtig wie zukünftig keine gesonderte
    Vergütung für diese Tätigkeit.

  4. Die ebenfalls in Punkt 4.2.3 enthaltene Empfehlung
    an den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Hauptversammlung
    über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren
    Veränderung zu informieren, wurde im Berichtszeitraum
    auf Grund von Vereinfachungsgesichtspunkten nicht
    umgesetzt, zumal die Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder
    gemäß den gesetzlichen Bestimmungen offen gelegt
    werden und im vorliegenden Fall eine vergleichsweise
    einfache Vergütungsstruktur besteht. Vorbehaltlich
    entgegenstehender Wünsche seitens der Aktionäre
    ist beabsichtigt, auch zukünftig entsprechend zu
    verfahren.

  5. Der Empfehlung in Punkt 4.2.5 des Kodex, einen
    gesonderten Vergütungsbericht im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts
    zu erstatten, wurde bisher nicht gefolgt, da die
    entsprechenden Ausführungen in den Anhängen zum
    Jahres- und zum Konzernabschluss unter den gegebenen
    Umständen als ausreichend angesehen wurden. Es ist
    beabsichtigt, weiterhin so zu verfahren, zumal nach
    aktueller Gesetzeslage nunmehr auch im Lagebericht
    die Grundzüge des Vergütungssystems zu erläutern
    sind und im vorliegenden Fall eine vergleichsweise
    einfache Vergütungsstruktur besteht.

  6. Die in den Punkten 5.1.2 Satz 6 bzw. 5.4.1 Satz
    2 empfohlenen Festsetzungen von Altersgrenzen für
    die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
    wurden bisher nicht umgesetzt, da seitens der Gesellschaft
    in dieser Frage bisher keine Praxisrelevanz erkannt
    wurde. Dies gilt bis auf Weiteres auch für die Zukunft.

  7. Die in Punkt 5.3 des Kodex enthaltenen Empfehlungen
    zur Bildung von gesonderten Ausschüssen bzw. Gremien
    innerhalb des Aufsichtsrats, an welche einige weitere
    Punkte des Kodex, u.a. Punkt 4.2.2 und 5.2, anknüpfen,
    wurden bisher nicht umgesetzt, da der gegenwärtig
    amtierende Aufsichtsrat der Gesellschaft aus lediglich
    drei Mitgliedern, also der gesetzlichen Mindestzahl
    besteht. Jedoch fungierten einzelne Mitglieder des
    Aufsichtsrats als Berichterstatter zur Vorbereitung
    von Beratungen und Beschlüssen, was sich als zweckmäßiges
    Verfahren erwies und beibehalten werden soll. Insoweit
    ist eine Umsetzung dieser Empfehlung auch für die
    nähere Zukunft nicht zu erwarten.

  8. Entgegen der Empfehlung von Punkt 5.4.3 des Kodex
    erfolgte die letzte Neuwahl des Aufsichtsrats in
    der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember
    2008 als En-bloc-Wahl. Dies erfolgte aus Vereinfachungsgründen
    und aus dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung
    der Hauptversammlung, zumal es keine Gegenkandidaten
    zum Wahlvorschlag des Aufsichtsrats gab. Vorbehaltlich
    entgegenstehender Wünsche seitens der Aktionäre
    beabsichtigt die Verwaltung, auch zukünftig entsprechend
    zu verfahren.

  9. Punkt 5.4.6 des Kodex empfiehlt neben einer festen
    auch eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder
    des Aufsichtsrats. Eine Umsetzung dieser Empfehlung,
    für die u.a. eine entsprechende Satzungsänderung
    der Gesellschaft erforderlich wäre, erfolgte bislang
    nicht. Die Satzung der Gesellschaft wurde in diesem
    Punkt letztmalig durch Beschluss der ordentlichen
    Hauptversammlung am 11. Mai 2007 geändert und sieht
    aktuell eine jährliche Vergütung von EUR 15.000,–
    für jedes Mitglied des Aufsichtsrats vor. Der stellvertretende
    Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Vorsitzende
    das Doppelte dieses Betrages.

    Die ebenfalls in Punkt 5.4.6 empfohlene und dort
    näher spezifizierte Darstellung der Vergütung der
    Aufsichtsratsmitglieder im Corporate-Governance-Bericht
    wurde im Erklärungszeitraum aus Vereinfachungsgründen
    nicht umgesetzt, zumal sich alle Einzelheiten der
    Vergütungsregelung unmittelbar aus § 14 der Satzung
    der Gesellschaft ergeben. Zudem sind die tatsächlich
    gezahlten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Anhang
    zum Jahresabschluss bzw. Konzern-Abschluss der Gesellschaft
    für das Geschäftsjahr 2008 (S. 41 bzw. 91 des entsprechenden
    Geschäftsberichts) für den maßgeblichen Zeitraum
    angegeben. Die Verwaltung beabsichtigt, auch weiterhin
    entsprechend zu verfahren.

  10. Die in Punkt 7.1.2 des Kodex enthaltene Empfehlung,
    den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende
    öffentlich zugänglich zu machen, wurde hinsichtlich
    des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum
    31. März 2008 nicht eingehalten, da die Gesellschaft
    einen längeren Zeitraum für dessen Erstellung benötigte.
    Gleiches gilt für die Empfehlung, Zwischenberichte
    binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums
    öffentlich zugänglich zu machen, hinsichtlich des
    Halbjahresfinanzberichtes zum 30. September 2008.
    Grundsätzlich ist die Gesellschaft für die Zukunft
    bemüht, dieser Empfehlung des Kodex regelmäßig zu
    folgen.
  11. Die Empfehlung zu den Modalitäten der Auflistung
    der Unternehmensbeteiligungen in Punkt 7.1.4 des
    Kodex wurde im Berichtszeitraum im Anhang zum Jahresabschluss
    bzw. Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
    2008 (S. 42 bzw. 53 des entsprechenden Geschäftsberichts)
    umgesetzt. Die Gesellschaft hält dies im Hinblick
    auf die überschaubare Beteiligungsstruktur für hinreichend,
    wird jedoch für die Zukunft die Zweckmäßigkeit der
    Veröffentlichung einer gesonderten Liste prüfen.

Hamburg, den 30. Juni 2009

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat